1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Bei Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen wirksam. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns ausdrücklich
und schriftlich anerkannt werden.
2. Auftragsbestätigung
Aufträge sind nur insoweit verbindlich, als sie von uns schriftlich bestätigt
worden sind; dies gilt auch für abweichende und zusätzliche Vereinbarungen, für
die Einbeziehung von Unterlagen des Bestellers wie z.B. Muster und Zeichnungen,
bei Differenzen zwischen Bestellung und Auftragsbestätigung sowie hinsichtlich
Erklärungen unserer Mitarbeiter und Handels-vertreter. Technische
Verbesserungen und Änderungen, insbesondere hinsichtlich der verwendeten
Profile, behalten wir uns vor.
3. Preise
Die vereinbarten Preise
gelten nur für die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Maße und
Ausführungen. Soweit Änderungswünsche des Bestellers produktionstechnisch noch
berücksichtigt werden können, gelten die den veränderten Maßen und Ausführungen
angepassten Preise laut jeweils gültiger Preisliste. Dies gilt für alle
Aufträge, soweit keine abweichende Preisvereinbarung getroffen wird.
4. Lieferzeit
Wir liefern und leisten im Rahmen unserer Möglichkeiten zu den in der
Auftragsbestätigung genannten Terminen, die keine Fixtermine darstellen. Bei
unverschuldeter Behinderung (z.B. höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen und
ähnlichen Hindernissen) sind wir berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen oder den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren. Aus der
Überschreitung der Lieferzeit kann der Besteller erst dann Rechte herleiten,
wenn er zuvor schriftlich eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat.
Nach erfolglosem Fristablauf ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verspätung oder Unmöglichkeit der
Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer uns zu rechenbaren
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung beruhen. Die
Lieferzeit wird bei Zahlungsverzug und Zahlungseinstellung des Bestellers
unterbrochen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Bis zum
Eigentumsübergang ist der Besteller zur sorgfältigen Verwahrung verpflichtet.
Das Eigentum geht erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus
den Geschäftsbeziehungen, die bei Besitzübertragung bestehen, auf den Besteller
über. Dies gilt auch dann, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende
Rechnung aufgenommen worden sind. Wird die von uns gelieferte Ware vom
Besteller veräußert oder verbaut, so werden die dadurch entstehenden Kaufpreis-
oder Werklohnforderungen und Sicherungsrechte schon jetzt vom Besteller an uns
abgetreten, und zwar in Höhe des mit ihm für den Liefergegenstandes
vereinbarten Entgelts zuzüglich 10% Aufschlag. Der Besteller tritt uns auch die
aus einer von ihm erwirkten Sicherungshypothek entstehenden Rechte im
vorgenannten Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretungen an. Der Besteller nimmt
die Zahlungen seiner Kunden in Höhe der Abtretung für uns in Empfang und leitet
sie unverzüglich an uns weiter. Anderweitige Verfügungen, insbesondere
Verpfändungen oder Sicherungs-übereignung, sind dem Besteller nicht gestattet.
Eine Weiterveräußerung darf -außer bei Barzahlung-nur unter Eigentumsvorbehalt
erfolgen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt bei
Zahlungseinstellung oder Vermögensverfall des Bestellers im Sinne von Ziff. 9.
Bezüglich der abgetretenen Forderung verpflichtet sich der Besteller, uns
gegenüber alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Angaben zu
machen und alle sachdienlichen Unterlagen auszuhändigen, sowie dem Schuldner
die Abtretung anzuzeigen. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer
oder einem Dritten Abreden zu treffen, die unsere Rechte in irgendeiner Weise
ausschließen oder beeinträchtigen können. Bei Eingriffen Dritter hat der
Besteller uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen
Unterlagen zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns nach den
vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Bestellers
nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als der Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
6. Zahlung
Zahlungen an uns gelten erst
dann als erbracht, wenn wir hierüber endgültig und vorbehaltlos verfügen
können. Eine Aufrechnung ist unzulässig, soweit sie nicht mit einer
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Bestellers
erfolgt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es
nicht auf derselben Bestellung beruht; es ist der Höhe nach auf einen den
Kosten der Mängelbeseitigung entsprechenden Betrag begrenzt.
7. Gewährleistung
Der Besteller hat
unverzüglich nach Lieferung die gelieferte Ware zu prüfen, uns offensichtliche
Mängel oder Falschlieferung schriftlich mitzuteilen und uns eine Überprüfung
der Beanstandung zu ermöglichen. Die Gewährleistungshaftung ist ausgeschlossen,
wenn die schriftliche Beanstandung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab
dem Tag der Lieferung bei uns eingegangen ist. Die Anzeige offensichtlicher
Mängel durch den Privatkunden hat innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der
Montage zu erfolgen. Beanstandungen gegenüber unseren Handelsvertretern oder
Monteuren haben keine Wirkung, ebenso wenig mündliche oder telefonische Beanstandungen.
Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen kann der Besteller zunächst nur
Nacherfüllung verlangen; zur Vornahme der Nacherfüllung ist uns eine Frist von
zumindest 4 Wochen gerechnet ab Zugang des Aufforderungs-schreibens
einzuräumen. Wir haben die Wahl, die mangelbehaftete Leistung nachzubessern
oder bei Rückgabe des Leistungsgegenstandes Ersatz zu liefern. Ansprüche auf
Rücktritt vom Vertrag oder Minderung bestehen erst nach Fehlschlagen der
Nachbesserung. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Schadenersatz nur wegen
des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Für Folgeschäden, gleich welcher Art,
haften wir nur im Fall zu rechenbarer vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
8. Erfüllungsort und Gefahrtragung
Erfüllungsort ist Olsberg-Assinghausen. Soweit der Besteller nicht
ausdrückliche eine abweichend Regelung mit uns vereinbart (z.B.
Selbstabholung), erfolgt die Auslieferung durch Versand, in der Regel durch
unsere Lieferwagen. Sobald die Ware unser Werk verlässt, geht die Leistungs- und
Gegenleistungsgefahr auf den Besteller über, der bei Untergang oder
Beschädigung der Ware keine Nachlieferung verlangen kann und zur Zahlung des
vereinbarten Entgeltes verpflichtet bleibt.
9. Storno und pauschaler Schadenersatz
Falls der Besteller seine
Zahlungen einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät, insbesondere
Scheck-oder Wechsel-Proteste erfolgen, Vergleichs-oder Insolvenzverfahren
beantragt werden, können wir Aufträge stornieren und haben dann einen Anspruch
auf Schadenersatz, und zwar in Höhe einer Pauschalen von 15% der
Brutto-Auftragssumme ohne besonderen · Nachweis; der Nachweis eines höheren
Schadens bleibt uns ebenso vorbehalten, wie dem Besteller der Nachweis eines
geringeren Schadens. Das gleiche gilt, falls der Besteller nach
Auftragsbestätigung den Vertrag kündigt oder vom Vertrag zurücktritt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auch für Rechtsbeziehungen
mit ausländischen Bestellern gilt ausschließlich Deutsches Recht. Soweit der
Besteller Kaufmann ist, wird die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Olsberg-Assinghausen vereinbart.
Stand: 07/08
Erfolg mit Geschichte - seit 124 Jahren
Sie möchten über Neuerungen informiert werden? Melden Sie sich für unseren Newsletter an und Sie erhalten automatisch die neuesten Informationen.